Alles rechtens? Novomatic-Manager gibt Aufschluss über Spenden und Sponsoring
Posted on: 06/05/2021, 02:02h.
Last updated on: 06/05/2021, 02:02h.
Im Wiener Untersuchungsausschuss betreffend mutma?liche K?uflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (kurz: Ibiza-U-Ausschuss) sind am Mittwochnachmittag erneut die umstrittenen mutma?lichen Novomatic-Spenden Thema gewesen. Aufschluss geben sollte dieses Mal Novomatics Compliance-Manager Thomas Veverka.
Wie ?sterreichische Medien berichten, habe dieser vor dem Ausschuss Einblicke in die konzerneigenen Richtlinien bezüglich Spenden und Sponsoring gegeben. Seiner Aussage nach seien Spenden an Organisationen, in denen ?politisch exponierte Personen Organfunktionen haben“, grunds?tzlich nicht erlaubt.
Eine Ausnahme k?nne nur dann gemacht werden, wenn der Vorstand seine Erlaubnis erteile. Dies passiere jedoch nur sehr selten, so Veverka. Spenden an Parteien hingegen seien bis Mitte 2017 g?nzlich verboten gewesen. Die Regelung sei jedoch auf Dr?ngen einer deutschen Novomatic-Tochter abge?ndert worden.
Nichtsdestoweniger seien die Novomatic-Regeln in Bezug auf Spenden ?strenger als die Gesetze vieler L?nder“. Parteispenden dürften zum Beispiel nicht zum Zeitpunkt von Wahlen erfolgen.
In der Causa Novomatic, die dem Ibiza-U-Ausschuss zugrunde liegt, geht es um mutma?liche Spenden an Parteien bzw. parteinahe Vereine und Organisationen. Als umstritten gelten insbesondere die Spenden an das Alois-Mock-Institut in H?he von insgesamt 109.000 Euro. Dessen Vorsitzender ist Nationalratspr?sident und U-Ausschuss-Vorsitzender Wolfgang Sobotka (?VP). Weiterhin soll die Novomatic gro?zügige Spenden an das Kammerorchester Waidhofen an der Ybbs get?tigt haben, dessen Dirigent ebenfalls Sobotka ist.
In Bezug auf die Spenden an das Alois-Mock-Institut habe die Auskunftsperson erkl?rt, dass es eine Prüfung gegeben habe. Die Spende an das Kammerorchester hingegen falle nicht in dieselbe Kategorie, da ein Dirigent kein Vereinsorgan sei, so Veverka. Dennoch habe es auch hier eine Compliance-Prüfung gegeben.
Spenden und Sponsoring nicht verwechseln
Grunds?tzlich müssten alle Spendenvorhaben an die Compliance-Abteilung von Novomatic gemeldet werden. Ab einer Spendenh?he von 2.500 Euro werde ein Vorstandsbeschluss sowie eine Beurteilung durch ein Compliance-Komitee ben?tigt. Die Aufgabe Veverkas und seiner Compliance-Abteilung sei es, auf etwaige ?problematische“ Spenden, politische Verbindungen und die entsprechend zu erbringende Sorgfaltspflicht hinzuweisen. Für eine Genehmigung sei allerdings letztendlich der Vorstand verantwortlich.
Wichtig in der Causa Novomatic sei jedoch, den Unterschied zwischen ?Spenden“ und ?Sponsoring“ zu verstehen. Für Sponsoring gebe es immer eine Gegenleistung, selbst wenn es nur ?ein Logo auf einer Einladung“ sei. Der folgenschwere Ausspruch von Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache ?Novomatic zahlt alle“, sei schon daher falsch, weil die Novomatic eben nicht zahle, wenn es keine Gegenleistung gebe.
Allerdings gebe es tats?chlich auch Spenden seitens des Konzerns. Diese erfolgten beispielsweise an SOS Kinderdorf oder den Wiener Tierschutzverein. In solchen F?llen werde natürlich keinerlei Gegenleistung erwartet.
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